Freibeträge Erbschaft

Freibeträge bei Erbschaft – auf einen Blick

  • Freibeträge Erbschaft: Ehepartner (bis zu 500.000 Euro) und Kinder (bis zu 400.000 Euro) profitieren von hohen Freibeträgen, um die Erbschaftssteuer zu minimieren.
  • Weitere wichtige Freibeträge: Versorgungsfreibeträge, Pflegefreibeträge und Möglichkeiten zum Abzug von Nachlassverbindlichkeiten helfen, die Steuerlast noch weiter zu reduzieren.
  • Steuerbefreiungen: Spezielle Steuerbefreiungen für Hausrat und Immobilien können die Steuerlast erheblich senken, besonders wenn Immobilien unter bestimmten Bedingungen übertragen werden.
  • Optimierung der Erbschaftssteuer: Durch vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen innerhalb der 10-Jahres-Frist lassen sich Erbschaftssteuern über Generationen hinweg strategisch minimieren.

Erbschaftssteuer: Ein Überblick

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf den Wert des Vermögens erhoben wird, das nach dem Tod einer Person auf die Erben übergeht. Sie dient der Besteuerung großer Vermögensanhäufungen über Generationen hinweg und soll die Steuergerechtigkeit fördern. Der Steuersatz und die Freibeträge hängen stark vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben sowie vom Wert des Erbes ab. In Deutschland werden Ehegatten und direkte Nachkommen häufig durch relativ hohe Freibeträge begünstigt, was die finanzielle Belastung dieser Erbengruppen mindert. Ziel der Erbschaftssteuer ist es, eine angemessene Beteiligung des Staates am vererbten Vermögen sicherzustellen und gleichzeitig familiäre Vermögensübertragungen zu erleichtern.

Steuerklassen und Freibeträge

Die Erbschaftssteuer in Deutschland ist nach Steuerklassen und entsprechenden Freibeträgen strukturiert, um eine faire Besteuerung des Vermögensübergangs zu gewährleisten. Diese Steuerklassen richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben und bestimmen maßgeblich die Höhe der Steuerbelastung. Im folgenden Abschnitt werden die verschiedenen Steuerklassen und die damit verbundenen Freibeträge detailliert erläutert, um Ihnen einen Eindruck zu geben, wie diese Regelungen Ihre Erbschaft beeinflussen können.

Freibeträge für Ehegatten und Lebenspartner

  • Freibetrag: 500.000 Euro
  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner genießen den höchsten Freibetrag. Dieser hohe Freibetrag soll sicherstellen, dass der überlebende Partner finanziell abgesichert ist.

Freibeträge für Kinder, Stiefkinder und Schwiegerkinder

  • Freibetrag für leibliche und adoptierte Kinder: 400.000 Euro
  • Kinder profitieren ebenfalls von einem relativ hohen Freibetrag, um ihnen einen schuldenfreien Start ins Erwachsenenleben zu ermöglichen.

Freibetrag für Enkel

  • Freibetrag: 200.000 Euro
  • Auch Enkelkinder sind durch einen Freibetrag geschützt, falls sie direkt von ihren Großeltern erben.

Freibetrag für andere Verwandte

  • Freibetrag für Eltern, Großeltern: 100.000 Euro bei Erbschaften, 20.000 Euro bei Schenkungen
  • Freibeträge für Geschwister, Neffen/Nichten, Freunde, Stiftungen, Vereine: 20.000 Euro

Verwandtschaftsgrad

Freibetrag

Ehegatten und Lebenspartner

500.000 Euro

Kinder, Stiefkinder und Schwiegerkinder

400.000 Euro

Enkel

200.000 Euro

Eltern und Großeltern

100.000 Euro

Geschwister, Neffen/Nichten, Freunde, Stiftungen, Vereine und weitere Erben

20.000 Euro

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Weitere wichtige Freibeträge

Neben den klassischen Freibeträgen, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser richten, gibt es weitere wichtige Freibeträge, die im Rahmen der Erbschaftssteuer relevant sind. Diese zusätzlichen Freibeträge bieten den Erben Möglichkeiten, die Steuerbelastung weiter zu minimieren und besondere Situationen steuerlich abzufedern.

Versorgungsfreibetrag

Der Versorgungsfreibetrag ist eine spezielle steuerliche Vergünstigung im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die primär dazu dient, den überlebenden Ehepartner und Kinder finanziell abzusichern. Dieser Freibetrag wird zusätzlich zu den persönlichen Freibeträgen gewährt und soll den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen sichern, wobei die Höhe des Freibetrags von der Steuerklasse des Erben abhängt. Der maximale Betrag dieses Freibetrags kann bis zu 256.000 Euro für Ehepartner und 52.000 Euro für Kinder betragen, abhängig von ihrem Alter und weiteren Faktoren.

Pflegefreibetrag

Der Pflegefreibetrag ist eine steuerliche Entlastungsmöglichkeit im Rahmen der Erbschaftssteuer für Personen, die den Erblasser vor dessen Tod unentgeltlich gepflegt haben. Dieser Freibetrag kann bis zu 20.000 Euro betragen und soll die persönliche Zuwendung und Unterstützung während der Pflegezeit anerkennen. Der genaue Betrag des Pflegefreibetrags hängt dabei von der Intensität und Dauer der Pflegeleistung ab und muss im Einzelfall geprüft werden.

Nachlassverbindlichkeiten

Nachlassverbindlichkeiten beziehen sich auf alle Schulden und finanziellen Verpflichtungen, die zum Zeitpunkt des Todes einer Person bestehen. Diese können aus laufenden Krediten, Hypotheken, unbezahlten Rechnungen oder anderen Verbindlichkeiten wie Steuerschulden bestehen. Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer werden diese Verbindlichkeiten vom Bruttowert des Nachlasses abgezogen, wodurch sich die steuerliche Bemessungsgrundlage und somit die zu zahlende Erbschaftssteuer verringern kann.

Steuerbefreiungen

Steuerbefreiungen sind Sonderregelungen im Erbschaftssteuerrecht, die bestimmte Vermögenswerte von der Besteuerung ausnehmen, um die finanzielle Belastung der Erben zu verringern. Zu den häufigsten Steuerbefreiungen gehören die Befreiung von Hausrat und persönlichen Gegenständen bis zu einem bestimmten Wert sowie die Befreiung von selbstgenutztem Wohneigentum unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Steuerbefreiungen sollen den Erben den Übergang erleichtern und verhindern, dass die Steuerlast den Verkauf des Familienheims oder persönlicher Gegenstände erzwingt.

 

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Beispiele zur Erbschaftssteuer

Eine Familie sitzt auf einem Sofa: ein Vater, eine Mutter und zwei Kinder, ein Junge und ein Mädchen. Sie lächeln und wirken glücklich.

Verheiratetes Ehepaar mit zwei Kindern

Nehmen wir das Beispiel eines verheirateten Ehepaars mit zwei Kindern, bei dem der Ehemann verstirbt und ein Vermögen von 600.000 Euro hinterlässt. Nach dem deutschen gesetzlichen Erbrecht wird das Erbe folgendermaßen aufgeteilt: Die Ehefrau erhält zunächst die Hälfte des Nachlasses, also 300.000 Euro, als sogenannten Voraus. Zusätzlich bekommt sie ein weiteres Viertel aus der zweiten Hälfte des Nachlasses, was zusätzliche 75.000 Euro ergibt. Insgesamt erbt die Ehefrau also 375.000 Euro. Die verbleibenden 225.000 Euro werden zu gleichen Teilen auf die beiden Kinder aufgeteilt, sodass jedes Kind 112.500 Euro erhält.
Dieses Beispiel verdeutlicht, wie die Aufteilung des Erbes nach dem gesetzlichen Erbrecht funktioniert und wie wichtig es ist, die Verteilung des Nachlasses sowie die Anwendung der steuerlichen Freibeträge zu verstehen. Die Freibeträge spielen eine entscheidende Rolle dabei, die steuerliche Belastung zu minimieren. Für die Ehefrau wird keine Erbschaftssteuer fällig, da ihr Freibetrag bei 500.000 Euro liegt und das geerbte Vermögen von 375.000 Euro diesen nicht überschreitet. Die Kinder profitieren ebenfalls von einem hohen Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind, sodass auch sie keine Erbschaftssteuer auf ihr Erbe zahlen müssen.

Ein Umschlag mit Geldscheinen verschiedener Werte.

Erben von Bargeld von der Tante

Stellen wir uns vor, eine Person erbt 100.000 Euro Bargeld von ihrer Tante. Nach dem deutschen Erbschaftssteuergesetz gehört diese Person zur Steuerklasse II, da Tanten und Nichten/Neffen nicht zu den direkten Abkömmlingen zählen. Der Freibetrag für diese Verwandtschaftsgruppe beträgt 20.000 Euro.
Das bedeutet, dass von den geerbten 100.000 Euro die ersten 20.000 Euro steuerfrei sind. Auf die verbleibenden 80.000 Euro muss die Erbin Erbschaftssteuer zahlen. Die Höhe des Steuersatzes in Steuerklasse II variiert je nach der Höhe des Erbes und kann zwischen 15 % und 43 % liegen. Für ein Erbe von 80.000 Euro würde typischerweise ein Steuersatz von etwa 20 % anwendet, was in diesem Beispiel zu einer Steuerlast von etwa 16.000 Euro führen würde.

Ein Diagramm mit einer steigenden Kurve vor einem Hintergrund aus Euro-Scheinen.

Enkel erbt Aktiendepot

Angenommen, ein Enkel erbt ein Aktiendepot im Wert von 50.000 Euro von seinen Großeltern. Nach dem deutschen Erbschaftssteuerrecht fällt der Enkel in die Steuerklasse I und profitiert von einem Freibetrag von 200.000 Euro. Da der Wert des Aktiendepots von 50.000 Euro deutlich unter diesem Freibetrag liegt, fällt für den Enkel keine Erbschaftssteuer an.

Eine Person zeigt zwei Stapel Münzen, mit einem Sparschwein links und einem kleinen Haus rechts.

Erben unter nicht verheirateten Paaren

Stellen wir uns vor, ein unverheiratetes Paar lebt zusammen, und einer der Partner verstirbt, wobei er seinem Lebensgefährten ein Vermögen von 100.000 Euro hinterlässt. Da sie nicht verheiratet sind, fällt der überlebende Partner in die Steuerklasse III, welche einen Freibetrag von nur 20.000 Euro bietet.
In diesem Fall würde der überlebende Partner auf die 80.000 Euro, die den Freibetrag übersteigen, Erbschaftssteuer zahlen müssen. Der Steuersatz in Steuerklasse III reicht von 30 % bis 50 %, abhängig vom Gesamtwert des Erbes. Wenn wir einen Steuersatz von 30 % annehmen, würde der überlebende Partner somit 24.000 Euro an Erbschaftssteuer zahlen müssen.

Zwei Holzhausmodelle im Vordergrund, im Hintergrund unscharfe Silhouetten von Personen im Gespräch.

Hinterlassung einer Immobilie

Nehmen wir an, eine Person erbt eine Immobilie im Wert von 300.000 Euro von einem Verwandten. Dieser Verwandte hatte die Immobilie bereits neun Jahre zuvor von einem anderen Familienmitglied geerbt. In Deutschland gibt es bei der Erbschaft von Immobilien eine besondere Regelung, die sogenannte 10-Jahres-Frist, nach der erneute Erbschaften derselben Vermögenswerte innerhalb von zehn Jahren steuerlich begünstigt werden können.
Da die Immobilie innerhalb dieser 10-Jahres-Frist erneut vererbt wurde, würde der aktuelle Erbe von dieser Regelung profitieren. Dies bedeutet, dass die Wertsteigerungen der Immobilie innerhalb dieser Frist von der Erbschaftssteuer ausgenommen sind, was die Steuerlast erheblich mindern kann. Diese Frist ist für die strategische Planung von Erbschaften und Schenkungen sehr wichtig, um steuerliche Belastungen zu reduzieren.

Eine junge Frau hält ein kleines Hausmodell in ihren Händen.

Beide Elternteile versterben – Tochter erbt Immobilie

Angenommen, beide Elternteile einer Frau sind verstorben und sie erbt als Alleinerbin das Einfamilienhaus im Wert von 500.000 Euro. In Deutschland profitieren Kinder, die eine Immobilie von ihren Eltern erben, von einer besonderen Steuerbefreiung, sofern sie die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen.
Plant die Tochter, die geerbte Immobilie selbst zu bewohnen, kann sie diese Steuerbefreiung voll in Anspruch nehmen. Auf den Wert des Hauses fällt dann keine Erbschaftssteuer an, was eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeutet. Diese Regelung ermöglicht es der Tochter, das elterliche Haus ohne zusätzliche steuerliche Belastung zu übernehmen.

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Wann fällt keine Erbschaftssteuer an?

In Deutschland fällt keine Erbschaftssteuer an, wenn der Wert des geerbten Vermögens die individuellen Freibeträge nicht übersteigt. Diese Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben, wobei Ehepartner und Kinder die höchsten Freibeträge genießen.

Zusätzlich sind bestimmte Vermögenswerte wie Hausrat und Familienheim unter spezifischen Bedingungen von der Erbschaftssteuer befreit. Ein weiterer Fall, in dem keine Erbschaftssteuer anfällt, ist die erneute Vererbung desselben Vermögens innerhalb der 10-Jahres-Frist, wenn dieses bereits einmal versteuert wurde.

Die 10-Jahres-Frist für Freibeträge

In Deutschland gibt es eine besondere 10-Jahres-Frist, die im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer eine erhebliche Rolle spielt. Diese Frist besagt, dass alle Vermögenswerte, die innerhalb von zehn Jahren nach einer früheren Schenkung oder Erbschaft vom selben Schenker erneut übertragen werden, steuerlich anders behandelt werden. Wenn z. B. Vermögen bereits einmal versteuert wurde und innerhalb dieser zehn Jahre erneut übertragen wird, kann dies steuerliche Vorteile mit sich bringen, da bereits gezahlte Steuern angerechnet werden. Ziel der Frist ist es, Doppelbesteuerungen zu vermeiden und langfristige Vermögensübertragungen innerhalb der Familie steuerlich zu erleichtern. Um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen, spielt die sorgfältige Planung des Zeitpunktes der Vermögensübertragung eine besondere Rolle.

Wie Sie die Erbschaftssteuer optimieren

Durch die Optimierung der Erbschaftssteuer können Sie Ihr Vermögen effizienter an die nächste Generation weitergeben, indem Sie die Steuerbelastung minimieren. Durch eine vorausschauende Planung und die Nutzung der gesetzlichen Freibeträge und Steuerbefreiungen können Sie bewirken, dass mehr von Ihrem hart erarbeiteten Vermögen bei Ihren Nächsten ankommt.

  • Vorweggenommene Erbfolge
    Die vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungen zu Lebzeiten ist eine effektive Strategie, um hohe Erbschaftssteuern zu vermeiden. Durch die Übertragung von Vermögenswerten vor dem Tod können Sie die alle zehn Jahre neu verfügbaren Freibeträge nutzen. Außerdem können Sie auf diese Weise die Übertragung von Vermögenswerten steuern und sicherstellen, dass die Verteilung Ihren Wünschen entspricht. Eine solche Übertragung sollte allerdings frühzeitig geplant und professionell beraten werden, um unerwünschte steuerliche Folgen zu vermeiden.
  • Mehrere Generationen bedenken
    Häufig ist es sinnvoll, bei der Planung der Erbschaftssteuer nicht nur die unmittelbaren Erben, sondern auch die nachfolgenden Generationen mit einzubeziehen. Durch die Begünstigung von Enkeln und Urenkeln in die Erbfolge kann die Steuerlast auf mehrere Generationen verteilt und damit zusätzlich minimiert werden. Dies kann durch strukturierte Schenkungen oder die Errichtung von Familienstiftungen geschehen, die das Vermögen langfristig sichern und zudem steuerliche Vorteile bieten. Diese langfristige Strategie fördert nicht nur die Vermögenssicherung innerhalb der Familie, sondern auch die finanzielle Stabilität zukünftiger Generationen.
  • Immobilien verschenken
    Die Schenkung einer Immobilie zu Lebzeiten ist eine weitere effektive Methode, um Steuern zu sparen, insbesondere wenn Sie Immobilien besitzen, deren Werte steigen könnten. Wenn Sie eine Immobilie verschenken, können Sie den Schenkungssteuerfreibetrag in Anspruch nehmen und potenzielle zukünftige Wertsteigerungen aus Ihrem zu versteuernden Nachlass herausnehmen. Dies ist umso vorteilhafter, wenn die Immobilie von den Erben als Hauptwohnsitz genutzt wird, da für solche Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Steuerbefreiung gilt. Um die Steuervergünstigungen nicht zu gefährden, müssen die Nutzungs- und Wohnbestimmungen genau eingehalten werden.

Häufige Fragen zu Freibeträgen bei einer Erbschaft

Wie hoch ist der Erbschaftssteuer-Freibetrag für Ehepartner?

Für Ehepartner beträgt der Freibetrag 500.000 Euro, was in vielen Fällen eine steuerfreie Übertragung des Vermögens ermöglicht.

Gelten die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer für alle Vermögenswerte?

Ja, die Freibeträge gelten grundsätzlich für das gesamte übertragene Vermögen, einschließlich Bargeld, Immobilien und Wertgegenstände.

Was passiert, wenn der Freibetrag überschritten wird?

Wenn der Wert des Erbes die zulässigen Freibeträge überschreitet, wird der übersteigende Betrag gemäß dem Verwandtschaftsgrad des Erben und der zugeordneten Steuerklasse besteuert. Die Steuersätze variieren dabei zwischen 7 % und 50 %, abhängig von der Höhe des Erbes und der Nähe der Verwandtschaft zum Erblasser.

Sind Lebensversicherungen von der Erbschaftssteuer befreit?

Lebensversicherungen fallen nicht unter die Erbschaftssteuer, wenn der Begünstigte direkt in der Police benannt ist. Die Auszahlungen aus Lebensversicherungen gehen direkt an den Begünstigten und werden nicht als Teil des erbbaren Vermögens betrachtet, es sei denn, der Erblasser hat die Versicherungssumme seinem Nachlass zugewiesen.

Wie wird Vermögen im Ausland in der Erbschaftssteuer behandelt?

Vermögen eines in Deutschland steuerpflichtigen Erblassers im Ausland unterliegt grundsätzlich der deutschen Erbschaftssteuer. Allerdings gibt es zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen mit verschiedenen Staaten, die die Besteuerung im Erbfall regeln, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Foto des Besprechungsraums von Versicherungsmakler Eichhorn Inh. Matthias Eichhorn e.K.

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